Fernstudiengänge sind nach dem BAföG förderungsfähig
Berlin, 28.01.2009 (hib/BN) Soweit Fernstudiengänge in Vollzeitform angeboten werden, hält sie die Bundesregierung nach dem BAföG für ebenso förderungsfähig wie Studien an Präsenzhochschulen.
Fernstudiengänge sind, soweit sie in Vollzeitform angeboten werden, als solche
nach dem BAföG ebenso förderungsfähig wie Studien an Präsenzhochschulen.
Voraussetzung ist, dass der Studierende der Hochschule organisationsrechtlich
angehört, also eingeschrieben ist und die Hochschule staatlich oder als einer
staatlichen Hochschule gleichwertig anerkannt ist. Hieraus ergeben sich für das
Studium an einer Fernhochschule mit Sitz im Ausland förderungsrechtlich Besonderheiten.